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Die Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung ist für die Vermögensverwaltung und für die rechtliche Vertretung der Kirchenstiftung zuständig. Sie wird für 6 Jahre gewählt. Ihr gehören der Pfarrer als Vorstand der Kirchenverwaltung und die gewählten Mitglieder an.
Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung sowohl nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Angelegenheiten. Sie entscheidet den Haushalt und trägt die Verantwortung für das Stiftungsvermögen.

Zu ihren Aufgaben gehören im einzelnen u.a.:

  • Entscheidung über die Zweckverwendung der vorhandenen Mittel im Rahmen der Aufgaben der Kirchenstiftung
  • Bereitstellung des Sachbedarfs für Gottesdienst, Seelsorge und Verwaltung
  • Unterhalt der kirchlichen Gebäude (Kirche, Pfarrhaus, Pfarrheim, Kindergarten)
  • Beratung und Beschluss von Baumaßnahmen

Mitglieder der Kirchenverwaltungen

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